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Bußgeldbescheid durch Polizei Falschaussagen?
falscher Bußgeldbescheid ~ Polizeiwillkür ~ Rechtsmissbrauch bei der Polizei ~ Schikanen durch Polizei ~ Falschaussagen von Polizisten | hier lesen |
Einschüchterung und Gewalt durch Polizei in Deutschland, Beweismittelfälschung, Polizei vertuscht
eigene Straftaten, Schusswaffengebrauch vertuscht, Beweismittel gefälscht, Straftaten von Polizei
durch Staatsanwalt vertuscht, Polizeistraftaten unter dem Tisch gekehrt, Vernichtung von Beweismittel
durch Polizeibeamte, Rechtsbeugung und unbegründete Festnahmen, Polizei Schießbefehl, Überwachungsstaat,
Bürgerrechte, Gesetzes Missbrauch durch die Polizei, Falschaussagen bei Rechtsbeugungen, Erfindung von
Straftaten und Vorverurteilungen durch Staatsanwaltschaft und Polizei.
Zu Ostern 2009 habe ich meinen 1. Bußgeldbescheid bekommen. Sagen wir mal, 2 Wochen nach Ostern.
Dort drin stand, dass ein auf mich angemeldetes Motorrad »welches meinem Mann gehört« in Königheim (bei Tauberbischofsheim)
überholt haben soll. Datum 11.04.2009, um 11:30 Uhr.

Also, um die Zeit waren wir so kurz vor Linz (Österreich) Donau, weil wir dort mit einem Einweggrill grillen wollten.
Gegen 12 Uhr sind wir die Donau ein Stück entlang gelaufen, aber dann wegen übermäßiger Hitze zum Moldaustausee gefahren.
Dort waren wir den ganzen Nachmittag am See, wo übrigens hin und wieder etwas Schnee lag (so ist der Unterschied, sozusagen
um die Ecke.

Also, wir waren über die gesamten Ostern, ab Karfreitag früh - in Hardheim losgefahren - bis Dienstag Abend - wieder in Hardheim -
im Urlaub, nachweislich, anhand von Quittungen etc.! Auch niemand anders ist mit der Maschine gefahren. Die war gut verschlossen
mit einer zweiten Maschine in der Garage. Dort kommt net mal eine Fliege rein und auch gewaltsames Eindringen war nicht zu erkennen.
Davon abgesehen, jemanden Fahren lassen ist auch nicht unser Ding, höchstens die Werkstatt Mitarbeiter, die einmal im Jahr zur
Durchsicht daran dürfen/müssen.

Soweit, so gut. Weil uns das alles bewußt ist, dachten wir, das gibt 'nen Gag. Im Fragebogen (Anhörung zum Bußgeldverfahren -
gezeichnet Herr Berberich) kreutzten wir -NIX- an, ohne Angabe von Gründen, War ja auch nix. Den ausgefüllten Fragebogen
schickten wir am 23.04.09 per Fax zu der Bußgeldstelle. Die Woche drauf, am Nachmittag des 30.04.09 wollte ich die Sache
aus der Welt schaffen und rief gegen 15:15 Uhr bei der Bußgeldstelle in Tauberbischofsheim an. Es meldete sich ein Herr Eckert,
der mir sagte, dass der Herr Berberich erst Monatg wieder da wäre. Gut, so erzählte ich ihm alles, dass wir nachweislich im Urlaub
waren, dass die Maschinen in der -mit Sicherheitsschloss verschlossener- Garage standen, dass da niemand rein kommt, niemand drin
war und auch niemand die Maschinen "mal so geliehen bekommt". Jeden Fall unsere nicht! Gut, er war sehr freundlich und wolle alles
seinem Chef sagen. Außerdem erzählte er mir, dass die beiden Polizeibeamten derzeit Stellung nehmen auf meinen Fragebogen und dass
es nicht sein kann, dass die Nummernschilder 2x existieren. Dann hörte ich bis 13.05.09 nichts mehr.

Am besagten Tag kam ein uns bekannter Polizeibeamter in unser Walldürner Ladengeschäft(! obwohl die Motorräder in Hardheim angemeldet
sind) und wollte eine »Fahrerfeststellung« machen. Da ich den Polizist kannte, war anfangs alles ganz cool. Ich ging aus dem Büro raus
auf Ihm zu und sagte freundlich, dass ich doch schon alles dem Herrn Eckert erzählt habe. Er meinte, er müsse es trotzdem tun. Ich
teilte ihm mit, dass es keinen anderen Fahrer gab und erzählte und zeigte alles nochmal vom Urlaubsort, der 500km weit entfernt war.
Ich nannte Ort und Namen, habe erzählt, dass wir extra Donnerstag abend die Garage verschlossen haben, der Schlüssel dort und die
Schlüssel für Motorräder woanders sind, keine Gewalteinwendungen zu sehen sind und niemand auch nur die Maschinen gesehen hat oder
haben kann.

Auf einmal brüllte der voll los (sagen die Leute deswegen Bulle?), also, nochmal, im Ladengeschäft mit Kundenanwesenheit,
obwohl wir vorher alle völlig easy waren, dass (wir, also er/Polizei/Staat oder wer immer WIR ist) man auch ein Fahrtenbuch machen
kann. Mein Mann ist daraufhin auch laut geworden und hat irgendwas zurückgebrüllt in der Art, dass keine Sau mit den Maschinen
gefahren ist und die Staatsdiener immer Recht hätten. Ich wollte die Sache wieder beruhigen und versuchte, den Beamten zu sagen/fragen,
wegen der beiden Zeugen-Polizisten, das wäre ja menschlich, - sagt der Eine, was war das für Nummer, ach komm sagt der Andere,
schreib einfach auf, ich war auch dabei. - Daraufhin brüllte der Polizist mit sehr viel Niveau im Laden noch lauter, ob ich
unterstellen wollte, dass die Polizei lügen würde, es gäbe schon seit 100 Jahren Dupletten. Ach so, nun musste ich auch etwas lauter,
ob er mich verarschen will, die feinen Beamten 3x mit mir kooperativ bereiten Kontakt hatten, ich alles erzählt habe und ich würde
trotzdem lügen, weil er jetzt so aggressiv mit einem Fahrtenbuch droht. Na ja, er meinte dann, wie es in den Wald hinein ruft,
ich sagte, ja, deshalb haben wir zurück gerufen. Also, so ging er dann.

Dann, am 12.06.09, bekam ich die Post einer "Einstellung" der Sache von der Bußgeldstelle Tauberbischofsheim (Herrn Berberich).
Dort drin steht, dass die Sache gemäß §46 in Verbindung mit 107 Ordnungswidrigkeit eingestellt wird. Aber (!) trotzdem die Sache
der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung einer Fahrtenbuchauflage vorgelegt wird.

Nochmal, §46 (Straftatbestand und Täter) und Fahrtenbuch, obwohl niemand nichts gemacht hat. Sind die noch dicht? Man wird einfach mal
so nebenbei kriminalisiert. Vor allem der Abschluß der Sache, der Schriftsatz im Brief vom Landratsamt Mosbach, der am 04.08.2009 verfasst
wurde, setzt den Punkt noch auf's "i".
- ... der zum Tatzeitpunkt verantwortliche Fahrer ...
- ... wird beschuldigt, im Überholverbot überholt zu haben ...
- Aus diesem Tatbestand ...
- ergibt sich eine Verkehrsordnungswidrigkeit ...
- ... angegeben, dass Sie den Verstoß nicht zugeben
- ... Ordnungswidrigkeitsverfahren ...
- ... zu prüfen, ... Fahrtenbuches aufzuerlegen ist
- ... dass Sie dem LA NOK in dieser Weise zum ersten Mal bekannt wurden ...
- ... dass im Wiederholungsfalle ...
So, siehe Liste, wird das ausgedrückt
Man wird also einer Straftat bezichtigt, ohne, dass man selber oder irgend ein Anderer etwas gemacht hat, wenn sich die ehrlichen Polizeibeamten einig sind.
Dann wird man zum Lügner abgestempelt und es werden Auflagen angedroht oder durchgesetzt.
Das Gesetz sagt:
Man muss beweisen das man oder niemand anders, nicht gefahren ist/ nichts gemacht hat. Und wenn man es beweist, dann werden die Beweise einfach ignoriert.
Laut Aussage Herrn Eckert von der BGS TBB kann die Polizei Beweise suchen, MUSS ABER NICHT, wenn sie nicht wollen! Deshalb haben die nicht eine
einzige Urlaubsquittung sehen wollen oder mal beim Vermieter der Garage nachgefragt. Nicht mal die Garage angeschaut.
Weil ja die lieben Polizeibeamten nicht sagen können, sie hätten sich getäucht. Sei es denn, das schürt Hass. Kein Problem. Dann eben so,
ich vergess das nicht. Nie!
Fazit: Staatsbeamte haben sowieso immer Recht
PS: Ich fahre jetzt 33 Jahre und habe noch nie eine Verkehrswidrigkeit begangen. Oder sagen wir mal, noch
keine strafbare oder eingetragene oder eine, die zu bezahlen ist. Also: KEINE. Ups, falsch, jetzt hab ich eine, geschenkt bekommen,
einfach so mal, nebenbei. Ohne, das irgend jemand die Maschine benutzt hat. Einfach erfunden und erlogen. Danke, Ihr ehrlichen Polizisten,
danke, Ihr ehrlichen Beamte, danke, Du ehrlicher Staat, danke, mein ehrliches Deutschland!
Christiane Flaxa